Begleiteter Umgang:
Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt
der Beratungstätigkeit ist der Begleitete Umgang, der
von Bildung und Leben e.V. BW seit 2006 zunehmend angeboten
wird. Nach der Trennung lebt das Kind für gewöhnlich
überwiegend bei einem Elternteil. Dem Kindeswohl entsprechend
ist es von dringender Notwendigkeit, dass das Kind weiterhin
regelmäßig Kontakt auch zum getrennt lebenden Elternteil
hat. Oft besteht jedoch die Sorge auf Seiten des alleinerziehenden
Elternteils, dass das Kind während dieser Zeit nicht
sicher aufgehoben ist. Hier setzt der Begleitete Umgang an.
Ziele:
Ziel des Begleiteten Umgangs ist es, auch bei schwierigen
Situationen nach Trennung oder Scheidung den regelmäßigen
Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten.
Damit soll die Möglichkeit gegeben werden, die Beziehung
zu beiden Eltern zu erhalten und weiterentwickeln zu können.
Der Begleitete Umgang soll außerdem den Schutz des Kindes
vor potentiellen Gefährdungen durch den umgangsberechtigten
Elternteil gewährleisten. Das durch den Begleiteten Umgang
(wieder)erlangte Vertrauen zum ehemaligen Partner mindert
zusätzlich das Konfliktpotential zwischen den Eltern.
Ablauf:
Es findet mindestens je ein Vorgespräch mit jedem Elternteil
statt. Darin wird geklärt, worauf beim Umgang zu achten
ist, wo, wann und wie der Umgang erfolgt. Auf Wunsch eines
Elternteils kann die Übergabe vor und nach dem Umgang
so organisiert werden, dass die Eltern sich nicht direkt begegnen,
falls sie stark zerstritten sind. Während des Begleiteten
Umgangs wird die Interaktion zwischen Kind und Elternteil
durch eine dritte Person begleitet und auf diese Weise sichergestellt,
dass dem Kind nichts passieren kann und es gut aufgehoben
ist. Bei den ersten Besuchsterminen wird noch verstärkt
Hilfestellung anhand erzieherischer Ratschläge gegeben.
Diese werden jedoch im Laufe der Zeit zunehmend verringert,
damit ein selbstständiger und sicherer Umgang mit dem
Kind ohne Begleitung schließlich möglich ist.
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